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Voltaire - Stiftung


Volaire Statue
Châtenay-Malabry Place Voltaire

Voltaire PhilDict
Philosophisches Wörterbuch, Reclam Verlag, limitierte Sonderauflage, direkt bei der Voltaire-Stiftung erhältlich

Voltaire PhilDict Halbl
Philosophisches Wörterbuch, Reclam-Verlag, Halbleinen

Voltaire PhilDict Auszug
Auszug aus d. Philosophisches Wörterbuch, Reclam-Verlag

Volaire Statue
Ferney-Voltaire

Der Voltaire-Förderpreis

Ausschreibung

Die Voltaire-Stiftung verleiht im Jahr 2025 erstmals den Voltaire-Förderpreis. Der Preis ist mit 7.000 € dotiert.

I. Die Voltaire-Stiftung

Die gemeinnützige Voltaire-Stiftung verfolgt seit ihrer Gründung im Jahr 2005 das Ziel, Leben und Werk Voltaires einer größeren Öffentlichkeit in Deutschland bekannt zu machen. Sie möchte zu einer kulturellen Verständigung in Europa beitragen, die auf den Werten der Aufklärung aufbaut und insbesondere junge Generationen anregen, dieses eng mit dem Werk Voltaires verbundene kulturelle Erbe zu bewahren und weiterzuentwickeln.

II. Zielsetzung und Adressaten

Das Angebot richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen) , Unternehmen aus dem Kulturbereich ( Institute, Verlage) oder Privatpersonen; öffentliche Einrichtungen werden nicht gefördert. Ziel ist es, Projekte der Literatur, Musik, Darstellenden oder Bildenden Kunst zu unterstützen, die in herausragende Weise dazu beitragen, das Werk und die Positionen Voltaires in Deutschland lebendig zu halten. Konkrete Projektbeschreibungen sind Voraussetzung für die Bewerbung.  

Bewerbungen müssen postalisch oder per Email bis spätestens Freitag, 28. Februar 2025, an die Voltaire-Stiftung  übermittelt werden.
 
Die Bewerbungen werden durch den Vorstand der Stiftung geprüft. Falls erforderlich, holt die Stiftung zusätzliche externe Gutachten ein. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe des Preises liegt bei der Stiftung. Rechtsansprüche jeder Art auf Verleihung des Preises sind ausgeschlossen. Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben.

III. Einzureichende Unterlagen

1. Ausgefülltes Antragsformular, abrufbar auf der Seite Voltaire Förderpreis Antrag.

2. Eine Kurzbeschreibung des Projekts und eine detaillierte Projektbeschreibung (Zielgruppe, Ziele, Arbeitsweise, Zeitrahmen, Medien, Ergebnisse, Finanzierung, Resonanz) im Umfang von 1 bis 3 Seiten. Sie haben während des Online-Anmeldeprozesses die Möglichkeit, die Projektbeschreibung in einem gängigen Format hochzuladen.

3. Dokumentationsmaterial (soweit vorhanden: Pressematerial, Fotos, Links zu Doku-Seiten etc.)

IV. Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel

1. Schriftliche Förderzusage
Nach einer Antragsbewilligung durch den Vorstand erhält der Zuwendungsempfänger eine schriftliche Förderzusage, worin Höhe, Art und Umfang der Bewilligung festgelegt sind, und die mit Auflagen verbunden sein kann.

2. Auszahlung bewilligter Fördermittel
Die Auszahlung erfolgt in einer Höhe von bis zu 80 Prozent des bewilligten Gesamtbudgets in Teilbeträgen. Die Auszahlung der bewilligten Gesamtsumme ist während der Projektlaufzeit nicht möglich.

3. Auszahlung restlicher Fördermittel
Der Restbetrag wird ausgezahlt, sobald der Zuwendungsempfänger die ordnungsgemäße, der schriftlichen Förderzusage entsprechende Verwendung der bewilligten Fördermittel nachweist und sich die Angaben nach Prüfung bestätigt haben.

V. Nachweispflichten des Zuwendungsempfängers

Ergeben sich nach Zugang der schriftlichen Förderzusage während des Projektverlaufs Veränderungen gegenüber den im Förderantrag gemachten Angaben, insbesondere in der konzeptionellen Ausrichtung, in der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan, ist die Voltaire-Stiftung unverzüglich über ihr Online-System schriftlich zu unterrichten.

VI. Kürzung und Rückforderung von Zuwendungen

1. Fördermittelkürzung bei nicht angezeigten Veränderungen im Projektverlauf
Werden Veränderungen des Projektverlaufes, insbesondere in der konzeptionellen Ausrichtung, in der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan nicht unverzüglich durch den Zuwendungsempfänger schriftlich angezeigt, behält sich die Voltaire-Stiftung die Kürzung des zugesagten Förderbetrags vor.

2. Fördermittelkürzung bei Nichteinhaltung von Auflagen
Werden Auflagen, die in der schriftlichen Förderzusage festgelegt sind, nicht eingehalten oder werden nachweislich falsche Angaben gemacht, behält sich die Voltaire-Stiftung die Kürzung des zugesagten Förderbetrags bis hin zum Widerruf des zugesagten Gesamtbetrags und die Rückforderung bereits ausgezahlter Teilbeträge vor.

VII. Kontakt

Voltaire-Stiftung
Postfach 1110, 04924 Bad Liebenwerda,
E-Mail: info@voltaire-stiftung.de
www.voltaire-stiftung.de


Stand: November 2024