Die gemeinnützige Voltaire-Stiftung verfolgt seit
ihrer Gründung im Jahr 2005 das Ziel, Leben und Werk Voltaires einer
größeren Öffentlichkeit in Deutschland bekannt zu machen. Sie möchte zu
einer kulturellen Verständigung in Europa beitragen, die auf den Werten
der Aufklärung aufbaut und insbesondere junge Generationen anregen,
dieses eng mit dem Werk Voltaires verbundene kulturelle Erbe zu bewahren
und weiterzuentwickeln.
Das Angebot richtet sich an zivilgesellschaftliche
Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen) , Unternehmen aus dem
Kulturbereich ( Institute, Verlage) oder Privatpersonen; öffentliche
Einrichtungen werden nicht gefördert. Ziel ist es, Projekte der
Literatur, Musik, Darstellenden oder Bildenden Kunst zu unterstützen,
die in herausragende Weise dazu beitragen, das Werk und die Positionen
Voltaires in Deutschland lebendig zu halten. Konkrete
Projektbeschreibungen sind Voraussetzung für die Bewerbung.
Bewerbungen müssen
postalisch oder per Email bis spätestens Freitag, 28. Februar 2025, an
die Voltaire-Stiftung
übermittelt werden.
Die
Bewerbungen werden durch den Vorstand der Stiftung geprüft. Falls
erforderlich, holt die Stiftung zusätzliche externe Gutachten ein. Die
abschließende Entscheidung über die Vergabe des Preises liegt bei der
Stiftung. Rechtsansprüche jeder Art auf Verleihung des Preises sind
ausgeschlossen. Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über
Entscheidungsgründe werden nicht gegeben.
1. Ausgefülltes Antragsformular, abrufbar auf der Seite
Voltaire Förderpreis Antrag.
2. Eine Kurzbeschreibung des Projekts und eine
detaillierte Projektbeschreibung (Zielgruppe, Ziele,
Arbeitsweise, Zeitrahmen, Medien, Ergebnisse, Finanzierung, Resonanz) im
Umfang von 1 bis 3 Seiten. Sie haben während des Online-Anmeldeprozesses
die Möglichkeit, die Projektbeschreibung in einem gängigen Format
hochzuladen.
3.
Dokumentationsmaterial (soweit vorhanden: Pressematerial, Fotos, Links
zu Doku-Seiten etc.)
1. Schriftliche Förderzusage
Nach einer
Antragsbewilligung durch den Vorstand erhält der Zuwendungsempfänger
eine schriftliche Förderzusage, worin Höhe, Art und Umfang der
Bewilligung festgelegt sind, und die mit Auflagen verbunden sein kann.
2. Auszahlung bewilligter Fördermittel
Die
Auszahlung erfolgt in einer Höhe von bis zu 80 Prozent des bewilligten
Gesamtbudgets in Teilbeträgen. Die Auszahlung der bewilligten
Gesamtsumme ist während der Projektlaufzeit nicht möglich.
3. Auszahlung restlicher Fördermittel
Der
Restbetrag wird ausgezahlt, sobald der Zuwendungsempfänger die
ordnungsgemäße, der schriftlichen Förderzusage entsprechende Verwendung
der bewilligten Fördermittel nachweist und sich die Angaben nach Prüfung
bestätigt haben.
Ergeben sich nach Zugang der schriftlichen
Förderzusage während des Projektverlaufs Veränderungen gegenüber den im
Förderantrag gemachten Angaben, insbesondere in der konzeptionellen
Ausrichtung, in der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan,
ist die Voltaire-Stiftung unverzüglich über ihr Online-System
schriftlich zu unterrichten.
1. Fördermittelkürzung bei nicht angezeigten
Veränderungen im Projektverlauf
Werden Veränderungen des
Projektverlaufes, insbesondere in der konzeptionellen Ausrichtung, in
der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan nicht unverzüglich
durch den Zuwendungsempfänger schriftlich angezeigt, behält sich die
Voltaire-Stiftung die Kürzung des zugesagten Förderbetrags vor.
2. Fördermittelkürzung bei Nichteinhaltung von
Auflagen
Werden Auflagen, die in der schriftlichen Förderzusage
festgelegt sind, nicht eingehalten oder werden nachweislich falsche
Angaben gemacht, behält sich die Voltaire-Stiftung die Kürzung des
zugesagten Förderbetrags bis hin zum Widerruf des zugesagten
Gesamtbetrags und die Rückforderung bereits ausgezahlter Teilbeträge
vor.
Stand: November 2024